Der Gesundheits-Check-Up wird zur Früherkennung häufig auftretender
Krankheiten wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankungen und der
Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus) durchgeführt. Für diese Krankheiten gibt es
eine ganze Reihe von Risikofaktoren, die vermieden oder zumindest möglichst
klein gehalten werden können.
Den gründlichen Check können Frauen und Männer mit Beginn des 36. Lebensjahres
alle zwei Jahre in Anspruch nehmen. Damit soll gewährleistet werden, dass all
solche Krankheiten, die schon im Vor- oder Frühstadium gut zu diagnostizieren
sind wirksam behandelt werden.
Bei der ärztlichen Untersuchung wird zunächst im Gespräch mit dem Patienten eine
Eigen-, Familien- und Sozialanamnese (soziale Vorgeschichte) erhoben und daraus
ein Risikoprofil erstellt.
Ferner erfolgt eine ausführliche körperliche Untersuchung (Ganzkörperstatus).
Blutuntersuchungen (Gesamtcholesterin und Glukose) und Urinuntersuchungen
(Eiweiß, Glukose, rote und weiße Blutkörperchen, Nitrit) geben weiteren
Aufschluss über den Gesundheitszustand.
Selbstverständlich informiert der Arzt über das Ergebnis der durchgeführten
Gesundheitsuntersuchung und erörtert mit dem Patienten die möglichen
Auswirkungen im Hinblick auf die weitere Lebensgestaltung. Dabei spricht der
Arzt insbesondere das individuelles Risikoprofil an und gibt Ratschläge für eine
Änderung der Lebensgewohnheiten, soweit dies medizinisch erforderlich ist.
Bei Vorliegen oder Verdacht einer Krankheit wird der Arzt dafür sorgen, dass
eine weitergehende gezielte Diagnostik erfolgt und gegebenenfalls medizinisch
erforderliche Maßnahmen eingeleitet werden.
Hätten Sie das gewusst?
Nach Angaben des Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung sind
Vorsorgeuntersuchungen wie Schwangerschaftsvorsorge, der Gesundheits-Check-Up,
die Untersuchung zur Früherkennung von Krebs, die Untersuchungen zur
Zahnvorsorge sowie Schutzimpfungen von der Praxisgebühr befreit.
Die Vorsorgeuntersuchung beschränkt sich dabei nicht auf die unmittelbare
ärztliche Tätigkeit, sondern umfasst auch ein Informationsgespräch des Arztes
mit der Patientin bzw. dem Patienten. Auch die anschließende Beratung ist Teil
der Vorsorgeuntersuchung und damit nicht praxisgebührpflichtig.